avatar_Oval 5

Schweinepest-Verordnung

Begonnen von Oval 5, 21.09.2020, 13h06

vorheriges - nächstes

Oval 5

Nachdem auch die Afrikanische Schweinepest inzwischen in Deutschland angekommen zu sein scheint und wie es aussieht noch kein Impfstoff kommerziell zu haben zu sein scheint, obwohl chinesische Forscher im März angeblich einen Impfstoff entwickelt haben wollen, stelle ich hier jetzt  mal die Verordnung ein, die uns im Sperrgebiet der Seuche unsere Verhaltensregeln vorschreibt. Diese Vorschriften haben es in sich.

[1]


Es ist nämlich so, daß es
a) einen Unterschied gibt zwischen Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest - zumindest was die Impfung betrifft.
b) für Mensch und Hund beide gleichermaßen ungefährlich sind ABER, es drakonische Verhaltensvorschriften gibt in bestimmtem Umkreis zu den Fundorten infizierter Schweine, weil eben unsere "Lebensmittelproduktion" gefährdet ist.


Macht Euch auf bedeutende Einschränkungen gefaßt für den Fall, daß Ihr im Sperrgebiet wohnt. Man soll möglichst genau wissen, was auf einen zukommt, denn ich würde davon ausgehen, daß auch die Strafen für Zuwiderhandeln nicht von Pappe sein würden. Wie gesagt: Die versuchen mit Hilfe der Verhaltensregeln einen beachtlichen Teil unserer Lebensmittelproduktion zu schützen. Lustig ist anders!


Das Thema ist im Infostand geschlossen, für Kommentare und Diskussion bitte in die Rubrik Gesundheit hier lang  icon_arrow.gif :-)



Oval 5

... weiter zum Thema - ich habe festgestellt, daß mir in obigem Text die Vorschriften für das Sperrgebiet für die Hundehalter und Passanten etc noch fehlt!
Schauen wir, wo was auftauchen wird...



RICHTLINIE 2002/60/EG DES RATES
vom 27. Juni 2002
zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
sowie zur Änderungen der Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit und der
Afrikanischen Schweinepest
(Text von Bedeutung für den EWR)