Stand Mitte 2011:In Irland tut sich seit geraumer Zeit einiges zum Thema Tierschutz.
Und es betrifft auch die Greyhounds.
Im vergangenen Jahr ist ein Gesetz beschlossen worden, um unter anderem der Problematik der ungebremsten Hundezucht in fabrikähnlichen Zuchtanlagen (puppy mills/puppy farms) in Irland Herr zu werden - der
"Dog Breeding Establishment Act 2010". (PDF).
Die Greyhounds wurden aufgrund
massiver Proteste aus dem Gesetz ausgenommen, da u.a. eine Bewertung der Hündinnen generell als Zuchthündinnen (egal, ob mit ihnen gezüchtet werden sollte oder nicht) zu schwerwiegenden Problemen geführt hätte und die Greyhound-Züchter wie -Besitzer sich mit den massiven Vorschriften seitens des Bord na gCon / IGB (Irish Greyhound Board) ausreichend reguliert gefühlt haben (1). Im Gegenzug verständigte man sich darauf, den
Greyhound Industry Act of 1958 (PDF), der die Greyhound Industrie reguliert, zu erweitern und an den Dog Breeding Establishment Act 2010 anzugleichen soweit dies sinnvoll und machbar erscheint.
Die
Welfare of Greyhounds Bill 2010 (seanad) (PDF) ist der zugesagte Gesetzesentwurf zur Reglementierung der Zucht und Unterbringung für die Greyhounds, die den Kompromiss ermöglicht hatte, die Greys aus dem Dog Breeding Establishment Act 2010 auszunehmen. Diesen Gesetzesentwurf hat der Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel, Brendan Smith TD, im Dezember letzten Jahres vorgestellt.
Unter den Pressemitteilungen des Ministeriums findet sich dazu folgender Text:
zum OriginalMinister Smith veröffentlicht die "Welfare of Greyhounds Bill 2010" (Gesetzesvorlage zum Wohlergehen der Greyhounds)
Der Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Lebensmittel, Brendan Smith TD, veröffentlichte heute die Welfare of Greyhounds Bill 2010. Es ist vorgesehen, daß der Entwurf Anfang des Jahres 2011 als "Seanad Bill" vorgestellt wird.
Minister Smith sagte, es sei das politische Ziel des Gesetzes, "den Level des Wohlergehens der Greyhounds in der Greyhound-Industrie zu regulieren und werde den "Dog Breeding Establishment Act 2010" vervollständigen. Wie auch immer, die gewählten Methoden differieren in bestimmten Bereichen, Rücksicht nehmend auf die spezielle Art und auferlegten Kontrollen bezüglich der Haltung registrierter Greyhounds."
Der Minister bestätigte der "Greyhound-Industrie, ein gut regulierter Industriezweig zu sein mit einem gut funktionierenden System von Selbst-Regulation, das eine sehr nützliche und wertvolle Basis für dieses Gesetz darstellt. Die Industrie registriere und kennzeichne alle Greyhounds um die Integrität des Greyhound Rennsystems zu sichern."
Das Entwurf schreibt die Entwicklung eines neuen Registers von Greyhound-Zuchtanlagen vor, unter die alle Anlagen zu zählen sind mit 4 oder mehr Greyhound-Hündinnen über 15 Monaten, die bereits zur Zucht verwendet wurden, oder mit denen gezüchtet wird. Das Gesetz ist gültig für alle Greyhounds in der Renn- oder Coursing-Industrie, die sich definieren als alle im Irish Greyhound Stud Book (Zuchtbuch) eingetragenen Tiere, gleichgültig ob sich der Greyhound in einer registrierten Zuchtanlage befindet oder nicht.
Das Entwurf beschränkt die maximalen Würfe einer Zuchthündin. Generell wird die Wurfzahl einer Hündin auf 6 Würfe beschränkt. Sollte ein Tierarzt aber bestätigen, daß der Hündin aus weiteren Würfen kein Nachteil entstünde, sind zwei weitere Würfe erlaubt. Weiterhin wird das Mindestalter der Zuchthündin auf 15 Monate festgelegt. Dies ist deutlich höher, als es der Dog Breeding Establishment Act 2010 für die übrigen Hunde festgelegt wurde. Dem Irish Coursing Club wird es untersagt sein, Würfe registrieren zu lassen von Hündinnen, die bei der Geburt noch keine 15 Monate alt sind und in der Folge können solche Hunde später nicht an Rennen oder Coursings teilnehmen.
Die Gesetzesvorlage setzt darüberhinaus weitreichende Befugnisse für Inspektionen der Welfare Officers fest, die von Bord na gCon, Irish Coursing Club oder lokalen Amtsträgern bestellt werden und gibt ihnen das Recht, zu inspizieren und Verwarnungen im Sinne des Tierschutzes aussprechen. Derartige Verwarnungen können weitreichende Veränderungen im Interesse des Wohles der Greyhounds erforderlich machen. In diesem Zusammenhang gibt es Vollzugspläne ebenso wie spezialisierte Vorschriften zu den einzelnen Vorgehensweisen, Strafen und der Möglichkeit festgelegter Geldbußen.
Der Minister überbrachte seine Wertschätzung "all denen, die Kompromisse eingegangen sind während der Erarbeitung der wesentlichen Punkte des Entwurfes, im speziellen der Bord na gCon, des Irish Greyhound Bord und die vielen Tierschutzorganisationen. All diese Einsichten trugen zur Erstellung dieser fortschrittlichen Gesetzesvorlage bei, in deren Fokus sich der Erhalt hoher Wohlfahrtsstandards in der Greyhound Industrie befindet, die man bereits erkannt hat." Der Minister fuhr fort "Ich bin erfreut, daß wir diesen wichtige Gesetzesentwurf nun veröffentlichen konnten, das den Dog Breeding Establishments Act vervollständigt und das sich vollkommen deckt mit den Prinzipien, die den bevorstehenden "Animal Health and Welfare Act" beseelen. Ich sehe der schnellen Erlassung des Gesetzes erwartungsvoll entgegen."
Datum der Veröffentlichung: 13 Dezember 2010(Übersetzung Oval 5 mit freundlicher Unterstützung von Thetis)
am 26.April 2011 ist dieser Entwurf verfallen wegen der Auflösung des 23 Seanad (was immer das heißt :-)
Die Fortsetzung macht nun die
"Welfare of Greyhounds Bill 2011" (PDF) als neue Gesetzesvorlage, die am 25 Mai diesen Jahres vorgestellt wurde.
Die Texte unterschieden sich fast nicht, an einigen Stellen sind minimale Veränderungen in der Formulierung und Präzisierung vorgenommen gegenüber der Version von 2010.
Zwei Zitate habe ich herausgenommen und mit meinen wirklich nicht wissenschaftlichen Englischkenntnissen hoffentlich korrekt übersetzt, weil ich sie für bedeutend halte für die Zukunft der Renngreyhounds auf der Insel.
"16.—(1) The operator of a greyhound breeding establishment that
is not entered in the register commits an offence" Der Betreiber einer nicht registrierten Greyhound Zucht begeht eine Straftat.
und
"20.—(5) A person who, without reasonable excuse, fails to comply with
a welfare notice commits an offence." Eine Person, die ohne angemessene Entschuldigung die Auflagen der Verwarnung im Sinne des Tierschutzes nicht erfüllt, begeht eine Straftat.
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Anmerkungen
(1)
Funktionen des Bord na gCon (= IGB):
Die Kontrolle, Förderung und den Betrieb der Greyhound-Rennen
Der Ablauf der Totalisator-Wetten
Die Regulierung der öffentlichen Auktionen von Greyhounds
Die Generierung von Zuschüssen für Preisgelder und der Allokation von Finanzzuweisungen um die Annehmlichkeiten auf Rennstrecken zu verbessern
Die Lizenzierung von Greyhound-Rennbahnen und ihren Beamten
Die Zulassung der Buchmacher für-Geschäft auf Rennstrecken und die Erhebung von Abgaben auf Kurs-Wetten.
Die Förderung der Greyhound Exporte
Die Gesamtkontrolle des Coursing
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Zusammenfassung Welfare of Greyhounds Bill 2011 Stephen Donnelly Stand 26.5.2011