Zitat von: Pressetext ml.niedersachsen.deMit dem Zentralen Register und dem Sachkundenachweis sind ab
01.07.2013 alle Regelungen des Hundegesetzes in Kraft
Niedersächsisches Hundegesetz:
Bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz
Übergangsregelung endet am 1. Juli 2013 - Zentrales Register und Sachkundenachweis
HANNOVER. Beißattacken durch Hunde sollen bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein Ziel des niedersächsischen Hundegesetzes. Es wird gleichzeitig zu mehr Tierschutz beitragen, weil künftig alle Hundehalter einen Sachkundenachweis ablegen müssen. Das Gesetz gilt als bundesweit vorbildlich. Die Novelle ist im Juli 2011 in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann. Das Hundegesetz basiert auf einem gemeinsamen Landtagsbeschluss der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2011 und hat viel Lob seitens der Wissenschaft aber auch von Hundehalter- und Tierschutzverbänden bekommen. Denn es setzt vor allem an der Schulung des Halters an und verzichtet auf pauschale Rasselisten.
Für den Sachkundenachweis und die Anmeldung im Zentralen Register galt bisher eine Übergangsregelung. Diese läuft am 1. Juli 2013 aus.
Folgende Neuerungen ergeben sich daraus für Hundehalter:
Zentrales Register
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.
Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.).
Die Registrierung kann ab 24. Juni 2013 erfolgen und ist unter: ,,www.hunderegister-nds.de" oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.
Nachweis der Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat sich für eine möglichst niedrige Gebühr eingesetzt.
Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Die Prüfung kann ab 1. Juli 2013 abgelegt werden. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.
Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das ML auf seiner Homepage veröffentlicht unter ,,www.ml.niedersachsen.de". Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.
Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.
Das ML wird in Kürze Beispielfragen auf der Homepage veröffentlichen, damit Hundehalter sich einen Überblick über alles Wissenswerte verschaffen können.
Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Gemeinden.
Auf der Homepage ,,www.ml.niedersachsen.de" stehen ab sofort
folgende Dokumente zum Download bereit:
Aktualisierter Fragen-&-Antworten-Katalog mit Informationen rund um das Hundegesetz
Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis
Literaturvorschlagsliste zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis
Alleine wenn ich den rot markierten Satz lese weiß ich wieder wieso ich diesen ganzen
Regelungen nicht den Deut einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Tier Hund zutraue ...