Ist ja vielleicht aufgefallen, daß ich die letzte Tage ein wenig "in Australien unterwegs" war.
Nicht etwa, weil ich jetzt auch noch die Australischen Hunde retten will... da gibt es wahrlich
genug Menschen in dem Teil der Welt, die das gut und gerne ohne unsere Hilfe bewerkstelligen
können.
Aber das Thema Doping und die Regulierung der Greyhound-Rennen ist in Australien und
Tasmanien zur Zeit das ganz große Thema - sicher nicht von ungefähr.
Die Summen um die es dort geht können durchaus mit den Pferderennen mithalten. Vor ein
paar Tagen bin ich in der
GD über ein Thema zum Verkauf von Black Magic Opal gestolpert,
der für sage und schreibe 120.000 AU$ den Besitzer gewechselt hat.
Bei solchen Summen ist eine saubere Regulierung unumgänglich. Und weil es da eben immer
Lücken gibt, die dann auch ausgenutzt werden, bessert man also ständig weiter. Der Wettlauf
findet, gerade was Doping betrifft, eben nicht nur auf der Rennbahn statt..
Unter den Neuerungen für das kommende Jahr finden sich die "Treatment records", also die
jetzt verbindlichen Aufzeichnungen über medizinische Behandlungen.
Zitat von: http://www.galtd.org.au/GreyhoundsAustralasia/files/GA%20Rules%20endorsed%20230813%20effective%20January%2001%202014%20-%20FINAL%20VERSION.pdfR84A Treatment records to be kept
..
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(4)
a) It shall be an offence for any person to administer or allow to be administered to any
greyhound, any Permanently Banned Prohibited Substance referred to in Rule 79A.
b) It shall be an offence for any person other than a Veterinary Surgeon to possess, prescribe,
administer or allow to be administered to any greyhound, any Schedule 4 or Schedule 8
substance listed in the Standard for the Uniform Scheduling of Medicines and Poisons
contained in the Australian Poisons Standard, as amended from time to time.
c) Sub rule (4)(b) shall not apply where a prescription for the substance was issued by a
Veterinary Surgeon who prescribed the substance for the greyhound after personally examining
that greyhound.
(added – 01.01.14)
Das heißt auf Deutsch, daß jeglicher
Besitz oder Verabreichung von in den Abschnitten 4
(verschreibungspflichtige Medikamente) oder 8(Controlled Drug - reglementierte Drogen) des
POISON STANDARD enthalten Substanzen verboten ist, außer ein Mediziner hat die Behandlung
damit, nach persönlich durchgeführter Untersuchung, für den Greyhound ausdrücklich verschrieben.
Für uns vielleicht kein Thema - für Australien mit seinen zum Teil unvorstellbaren Distanzen
zum nächstgelegenen, geeigneten Tierarzt aber eine satte Auflage!
Ich habe den
"POISON STANDARD" Australiens hier extra verlinkt, damit man ihn auch
unabhängig von diesem Thema hier wieder findet. Durchaus denkbar, daß die Substanzenliste
auch für den hiesigen Gebrauch eine gute Ressource ist.
Dieses Behandlungsprotokoll müssen die Trainer auf verlangen der Stewarts dann immer
vorzeigen können. Es ist also anzunehmen, daß die Eintragungen bei Dopingproben gleich mit
geschickt werden sollen, damit man bei der Analyse die Vorgaben mit einkalkulieren kann...