Auch in Deutschland gibt es Gesetze zur Haltung und Unterbringung von Hunden.
Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt in 14 § die Mindest-Anforderungen für
"das Halten und Züchten von Hunden".Der Inhalt gliedert sich wie folgt:
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
§ 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien
§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
§ 8 Fütterung und Pflege
§ 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
§ 10 Ausstellungsverbot
§ 11 (weggefallen)
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Übergangsvorschrift
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel