avatar_greyT

Der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Begonnen von greyT, 04.05.2012, 03h21

vorheriges - nächstes

greyT

 :'( neu




10.7.15 - überholter alter Link
29.4.21 - überholter alter Link ...

Dazu das Statement der Tagesschau:

Zitat von: http://www.tagesschau.de, 13.07.2010

Staatsvertrag zwingt zum Löschen von Online-Inhalten
Warum Sie nicht mehr finden, was Sie suchen
 
Was heute irgendwo auf der Welt ins Netz gestellt wird, kann in der Regel bis auf weiteres
abgerufen werden. Was einmal veröffentlicht wurde, vergrößert die universelle Bibliothek im
Netz. Jeder Mensch mit Internet-Anschluss hat so freien Zugang zu vielfältigen Informationen,
zu Entwicklungen aktueller und vergangener Ereignisse überall auf der Welt, in Deutschland
oder vor der eigenen Haustür.

Beschränkung der Öffentlich-Rechtlichen
Für die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote gilt das künftig eingeschränkt. Denn nur ein
Bruchteil der Inhalte, die erhalten werden könnten, darf auch im Netz bleiben. So sind dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enge Grenzen im
Internet gesetzt worden.
........ (weiter) ........


oder anders gesagt - ausgerechnet was wir mit unseren Rundfunkgebühren selber
finanzieren/müssen, wird uns dann nach bestimmten Fristen einfach wieder weg genommen...


edit 10.7.15 - der Link zur PDF des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist jetzt wieder aktualisiert.
edit 29.4.21 - die Links sind alle mal wieder erneuert...