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Urheberrecht bei Pressemitteilungen

Begonnen von Oval 5, 01.10.2013, 03h24

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Oval 5

Eigentlich wollte ich doch den Pressetext gerne gleich ganz einstellen, dann hab ich mich eben
noch schlau gemacht vorher wegen des Copyrights - und siehe da - das war kein Fehler. Denn
es ist, solange nicht explizit dabei steht, daß man einen Pressetext einfach kopiert weiter-
verbreiten darf/soll, eben nicht erlaubt einfach mal so schnell den ganzen Text zu übernehmen.
Schade eigentlich. 

Den aufschlußreichen Text zur Materie habe ich bei "Anwalt.de" gefunden und weil das sicher
mehr Menschen helfen kann werde ich das damit tun, was allgemein als korrektes Zitat
verstanden wird: Den Anfang zitieren und dann auf das Original weiter verweisen  icon_mrgreen.gif


Zitat von: Anwalt.de, Rechtstipp vom 19.05.2011Urheberschutz auch für Pressemitteilungen!
Urheberrecht & Medienrecht , IT-Recht

Dass man Texte anderer nicht einfach so ohne Weiteres kopieren darf, sollten mittlerweile
die meisten wissen. Aber was ist mit Pressemitteilungen? Es herrscht die weitverbreitete
Meinung, dass diese doch extra für die Presse erstellt werden und daher zur Verbreitung
in der Öffentlichkeit bestimmt sind. Das ist jedoch nicht ganz zutreffend.


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