EU - Tierschutz während des Transports - aktuell gültige Gesetzeslage (13.8.12)Themen EinführungGeltende VorschriftenLaufende Rechtsetzungsinitiativen Kontrollberichte der Mitgliedstaaten [Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005]
Gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren
beim Transport sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission jedes Jahr einen
Bericht über die von ihnen durchgeführten Kontrollen von Lebendtiertransporten vorzu-
legen. Für den Bericht sollte das folgende
Formblatt verwendet werden. Außerdem müssen
dem Bericht eine Analyse der wichtigsten festgestellten Mängel und ein Aktionsplan für
ihre Behebung beigefügt werden.
Berichte der Mitgliedstaaten für 2007/2008/2009/2010: (aller)
Der Bericht für Deutschland liest sich vergleichsweise gut!
Aber wirklich es ist wirklich trotzdem noch lange nicht.
JAHRESBERICHT ÜBER DEN SCHUTZ VON TIEREN BEIM TRANSPORT für Deutschland 2010Übersetzung des
Begleitschreibens:
Gemeinschaftsverordnung (EC) No 1/2005 vom 22 Dezember 2004 über den Schutz
von Tieren während des Transports und angrenzenden Tätigkeiten mit den verändernden
Direktiven 64/432/EEC und 93/119/EC sowie die Regulierung (EC) No 1255/97
Jahresbericht über Tiertransportkontrollen der Republik Deutschland in Übereinstimmung
mit Artikel 27(2) der Verordnung (EC) No 1/2005
Anzahl der Anhänge: 2 Tabellen
Nach den Vorgaben des Artikel 27(2) der Verordnung (EC) No 1/2005 müssen die
Mitglieds-Staaten jährlich bis zum 30 Juni einen Bericht an die Europäische Kommission
schicken über die im Vorjahr durchgeführten Kontrollen mit einer dazugehörigen Analyse
der wichtigsten Defizite und einem Arbeits-Plan zu deren Behebung.
Der Bericht über die 2010 in Deutschland durchgeführten Tiertransportkontrollen wird
präsentiert in einem zwei seitigen Anhang. (Anm. Oval: Hier als PDF angehängt)
Im Datenbereich "Transportierte Tiere (Stückzahl)" konnten nur die innerhalb
Deutschlands zu Schlachtzwecken transportierten Tiere erhoben werden.
Keine Informationen gibt es dort in der Sparte 6 "andere Tiere", die zu Schlachtzwecken
transportiert wurden.
Analyse der Defizite und Plan zur Behebung selbiger
Im Einzelnen wurden folgende Hauptmängel bei den Kontrollen von Tiertransporten in
Deutschland festgestellt:
· Transport von transportuntauglichen Tieren;
· Überschreiten der Transportzeiten, nicht eingehaltenen Transportpausen;
· Überschreiten der zugelassenen Transportdichte des Fahrzeugs;
· Ungenügende Trennung (Tiere von erheblichem Altersunterschied, Rinder mit und ohne
Hörnern);
· Unzureichender Kopfraum (speziell bei Rindern in zweistöckigen Fahrzeugen);
· Defekte oder fehlende Wasserversorgung, kein Zugang zum Wasser;
· Regelverstoß gegen die Vorschriften bezüglich der Intervalle, in denen milchgebende
Kühe während des Transports gemolken werden müssen;
· Fehlender Regenschutz
· Keine oder unzureichende Begleitdokumente.
Der Handlungsplan, mit dem die gefundenen Mängel behoben werden sollten betraf die
Anpassung der Maßnahmen und Strafen entsprechend der einzelnen Verstöße vor wie:
· Maßnahmen entsprechend Artikel 23 der Verordnung (EC) No 1/2005, wie die Anordnung,
neu Laden oder Ausladen der Lieferung oder Teilen davon;
· Durchführung gezielter Kontrollen am Bestimmungsort und auf der Straße in Zusam-
menarbeit mit der Polizei auf Länderebene;
· Abhalten von Trainingsveranstaltungen für die Zuständigen Überwachungsbehörden in
Zusammenarbeit mit der Polizei auf Länderebene;
· Sanktionen angepaßt an die Schwere der Verstöße, wie Verwarnungen, die Einleitung
von Verwaltungsstrafen und rechtlicher Schritte.
Meldungen über Verstöße gegen den Artikel 26(2) der Verordnung (EC) No 1/2005
wurden an die zuständige Behörde geleitet, die den (Weiter-)Transport genehmigte oder
die Zulassungsbescheinigung ausstellte für das Transportfahrzeug, oder den Fahrer mit
einer Transporterlaubnis ausstattete.
Bei Verstößen im Bereich des Grenzüberschreitenden Tiertransports wurden die offiziellen
nationalen Kontaktstellen in Übereinstimmung mit Artikel 24(2) der Verordnung (EC)
No 1/2005 informiert.
Im Jahr 2010 wurden 123 Beschwerden von den Ländern bezüglich grenzüberschreitender
Transporte an die Kontaktstellen weitergeleitet und von dort aus weiter an die zuständigen
Stellen in gesamt 18 Mitgliedsstaaten.
In 107 Fällen wurden Beschwerden von 13 Mitgliedsstaaten an die Kontaktstellen in
Deutschland geschickt und von dort an die zuständigen Behörden der Länder weiter-
gereicht. Übersetzung (im Rahmen meiner Fähigkeiten) Oval@greyts.eu Schade, daß die Zahlen für 2011 noch immer nicht veröffentlicht wurden!
Immerhin sind wir mittlerweile schon in der Sommerpause 2012 und langsam
dürften die Statistiken für das letzte Jahr doch fertig sein?