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Neue Hundeverordnung mit Leinenpflicht in München

Begonnen von Oval 5, 12.07.2013, 17h07

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Oval 5

In München ist am gestrigen 11.7.13 die "Neue Verordnung zum Halten von Hunden" in Kraft
getreten. Angeblich auf Grund zweier Beißattacken im vergangenen Jahr gelten jetzt verschärfte
Vorschriften für die Haltung von Hunden über 50 cm Schulterhöhe ..... und, und, und




Zitat von: aus dem Merkblatt für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer (29,2 KB, PDF)...........
Betretungsverbot für alle Hunde

Hunde dürfen nicht mitgenommen werden auf:
• Kinderspielplätzen
• den mit ,,grünen Pollern" (mit durchgestrichenem Hundesymbol) gekennzeichneten Flächen
in städtischen Grünanlagen
• der Theresienwiese während des Oktoberfestes und Frühlingsfestes

Grundsätzlich kein Leinenzwang

Für Hunde gilt im Stadtgebiet München weder genereller Leinen- noch Maulkorbzwang.

Es bestehen folgende AUSNAHMEN:

1. Leinenpflicht für alle Hunde

Hunde sind im gesamten Westpark und auf den Wegen in den von ,,grünen Pollern" begrenzten
Bereichen (siehe Betretungsverbot) in städtischen Grünanlagen anzuleinen.

2. Leinenpflicht für große Hunde

Als groß gelten erwachsene Hunde von 50 Zentimetern Schulterhöhe oder mehr.
Ausschlaggebend ist das individuelle Maß, nicht die durchschnittliche Größe der Hunderasse.
Wichtig: Schäferhund, Boxer, Dobermann, Deutsche Dogge gelten immer als ,,große
Hunde", wenn sie erwachsen sind
(unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe).


Die Leinenpflicht gilt:

• in der Innenstadt, innerhalb des Altstadtrings
• in Fußgängerzonen
• in verkehrsberuhigten Bereichen
• auf öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Festen sowie Versammlungen im Freien
• in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen
• in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen (auch in den Zwischengeschossen und an
den Bahnsteigen)

Beachten Sie bei der Hundeleine Folgendes:
• Die Leine muss reissfest und darf maximal zwei Meter lang sein.
• Sie muss am Halsband oder Geschirr sicher befestigt sein, damit der Hund nicht
herausschlupfen kann.
• Sie müssen den Hund anleinen, bevor Sie einen Bereich mit Leinenpflicht betreten.

3. Leinenpflicht für Kampfhunde
..
4. Leinenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
..
5. Leinenpflicht in Naturschutzgebieten
..
6. Leinenpflicht in Staatlichen Parkanlagen
..
7. Leinenpflicht im Olympiapark
..
8. Leinenpflicht im Jagdrevier
..
9. Leinenpflicht in Straßennähe
..
Schulungsmöglichkeiten für Hundehalterinnen / Hundehalter
..
Wenn doch etwas passiert...
..


Wer den Text komplett ordentlich durch liest wird merken, daß der Satz "Grundsätzlich
kein Leinenzwang"
eigentlich nichts als Schönfärberei ist. Denn da wo jetzt kein Leinen-
zwang herrscht, kann man guten Gewissens die meisten Hunde sowieso nicht frei laufen
lassen ........... egal wie groß sie sind.

Irgendwas haben die Münchner ganz gewaltig falsch gemacht in den letzten Jahren, weil
dieses Paket ist fraktionsübergreifend abgesegnet worden im Stadtrat. Man schaufelt sich
das eigene Grab heute auch noch freiwillig selber - vor ein paar Jahren hat man sich
wenigstens noch zwingen lassen, heute gilt so eine Grundhaltung à la "Selbstmord ist die
beste Verteidigung".
 
ironie.gif   hat doch was.. dann weiß man wenigstens was einem blüht............   ironie.gif