avatar_Oval 5

Tierärzte in Bayern müssen sich fortbilden

Begonnen von Oval 5, 29.09.2012, 05h44

vorheriges - nächstes

Oval 5

ZitatAllgemeine Fortbildungspflicht


Die Berufsordnung für Tierärzte in Bayern verpflichtet Tierärzte, sich laufend fortzubilden.
Der erforderliche Umfang der Fortbildung war in Bayern bis 2010 nur für weiterbildungs-
ermächtigte Tierärzte festgelegt. Ab 2011 bestehen in Bayern normierte Fortbildungs-
pflichten für alle Tierärztinnen und Tierärzte im Beruf.


Dabei gelten folgende Anforderungen (s. auch Übersicht in Tabelle):


Die Berufsordnung für die Tierärzte in Bayern verpflichtet alle Tierärztinnen und Tierärzte
im Beruf, sich mindestens 60 Stunden in 3 Jahren fortzubilden.

----------(weiter)--------->

Nicht so schlecht!